Verkehrsrecht

Meine langjährige Tätigkeit umfasst hier u.a.:

- Unfallschadenregulierung:                                            Schadensersatzansprüche, wie Reparaturkosten, Wertminderung, wirtschaftlicher Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten durchsetzen.

- Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren:                                                  Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsmessung, Rotlichtverstoß, Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug, Alkohol am Steuer, MPU, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“), fahrlässige Körperverletzung, u.a..

  

Denken Sie bitte daran:

Bei einem Unfallschaden haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens einzuschalten.

Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden, damit er alles Erforderliche für Sie veranlassen kann.

Wenn Sie unverschuldet einen Unfall erlitten haben, hat grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Anwaltskosten in vollem Umfang zu tragen.

Durch Ihren Rechtsanwalt wird Ihnen nicht nur der lästige und schwierige Schreibverkehr mit der gegnerischen Versicherung genommen, sondern es werden auch Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt.                              

  

Bei Straf- und Bußgeldverfahren ist ebenfalls anwaltliche Sach- und Rechtskompetenz zur Überprüfung und Klärung des Tatvorwurfs erforderlich (z.B. erhält nur der von Ihnen bevollmächtigte Rechtsanwalt Einsicht in die Bußgeld- bzw. Ermittlungsakte) und für eine erfolgreiche Verteidigung geboten.  

 

In Verkehrsrechtsangelegenheiten ist es daher stets ratsam anwaltliche Hilfe hinzuziehen. 

 

 

 


 

 

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02262 / 707576
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