Arbeitsrecht 

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche  Individual- arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. 

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. 

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. 

Ich biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

 

Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen u.a.:

 

  • Personelle Einzelmaßnahmen 
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Betriebsvereinbarungen

 

Kontakt:

Telefon:

02262 / 707576
Email:

info@rakautschke.de

 

Zum Kontaktformular