| ArbeitsrechtDas Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individual- arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Ich biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht umfassen u.a.:
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